Unsere Leistungen reichen von der außergerichtlichen Forderungsbearbeitung, die unseren Schwerpunkt bildet, bis hin zur nachgerichtlichen Beitreibung Ihrer Forderungen durch Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens.
Das gerichtliche Mahnverfahren sowie etwaige durchzuführende streitige Verfahren, um Ihre offenen Forderungen titulieren zu lassen, erledigen unsere erfahrenen Rechtsanwälte, mit denen wir in enger Kooperation stehen. Die Titulierung Ihrer Forderungen ist Voraussetzung dafür, dass wir diese nachgerichtlich weiterbearbeiten können.
In allen Bereichen des Forderungsmanagements versuchen wir im Rahmen des Telefoninkassos uns persönlich mit Ihren Schuldnern in Verbindung zu setzen, um damit die Erfolgsquote noch einmal zu steigern. Oft ist ein persönliches Gespräch mit dem Schuldner hilfreich und führt in vielen Fällen zu dem gewünschten Erfolg, dem Ausgleich Ihrer Forderungen.
Hierbei können wir in allen Stadien der Forderungsbearbeitung auf erfahrene und fortlaufend geschulte Mitarbeiter zurückgreifen.
Und das Schöne für Sie: Wir arbeiten im Rahmen der außergerichtlichen Forderungsbearbeitung ohne Vorauskosten. Mit anderen Worten: Wir gehen mit den Kosten in Vorleistung. Die anfallenden Inkassokosten entsprechend dem RVG werden Ihnen bis zur Zahlung durch Ihren Schuldner gem. § 257 BGB gestundet.
Inkassoauftrag und Vollmacht finden Sie hier als PDF zum Download.